Einberufung Urversammlung – Wahlen Gemeindebehörde
von Sandro Kalbermatten
Die Einwohnergemeinde Saas-Grund bringt Ihnen zur Kenntnis, dass die Wahlen der Gemeindebehörden für die Verwaltungsperiode 2025-2028 gemäss folgendem Programm und Verfahren ablaufen:
In der vorliegenden Anzeige zur Einberufung des Wahlvolkes gilt jede Bezeichnung der Person, des Statuts oder der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau.
I. DATUM DER WAHLEN DER GEMEINDEBEHÖRDEN
1. Wahl des Gemeinderats (5 Mitglieder nach dem Proporzsystem)
Die Wahl des Gemeinderats findet am Sonntag, 13. Oktober 2024 statt. Die Stimmbürger werden das Wahlmaterial zwischen Montag, 23. September 2024 & Freitag, 27. September 2024 erhalten.
2. Wahl des Gemeinderichters (Majorzsystem)
Da nur eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderichters (Wahlkreis Saastal) hinterlegt wurde, ist somit Frau Sandra Kalbermatten, Saas-Fee ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs 1 kGPR) gewählt.
3. Wahl des Vizerichters (Majorzsystem)
Da nur eine einzige Liste für die Wahl des Vizegemeinderichters (Wahlkreis Saastal) hinterlegt wurde, ist somit Herr Gysel Christoph, Saas-Grund ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs 1 kGPR) gewählt.
4. Wahl des Präsidenten (Majorzsystem)
Die Wahl des Präsidenten findet am Sonntag, 10. November 2024 statt. Falls kein Kandidat das absolute Mehr erreicht, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 24. November 2024 statt. Es können neue Kandidaturen hinterlegt werden.
Fehlen von hinterlegten Listen
Falls keine Liste für die Wahl des Präsidenten innert der gesetzlichen Frist hinterlegt wurde, können die Stimmbürger jede in den Gemeinderat gewählte Person wählen. Jeder Stimmbürger verfügt über eine Stimme. Gewählt ist die Person, die am meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr). Bei Fehlen einer hinterlegten Liste müssen die Stimmbürger für die Wahl den von der Gemeinde im Wahlmaterial abgegebenen leeren amtlichen Wahlzettel verwenden, dies unter Ungültigkeitsfolge.
Hinterlegung einer einzigen Liste
Wurde eine einzige Liste für die Wahl des Präsidenten hinterlegt, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt.
Fristen Hinterlegung Listen
Für den ersten Wahlgang sind die Listen bis spätestens zum 15. Oktober 2024 um 12.00 Uhr zu hinterlegen. Für eine allfällige Stichwahl (zweiter Wahlgang) sind die Listen bis spätestens zum 12. November 2024 um 18.00 Uhr zu hinterlegen.
5. Wahl des Vize-Präsidenten
Die Wahl des Vize-Präsidenten findet am Sonntag, 10. November 2024 statt. Falls kein Kandidat das absolute Mehr erreicht, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 24. November 2024 statt. Es können neue Kandidaturen hinterlegt werden.
Fehlen von hinterlegten Listen
Falls keine Liste für die Wahl des Vize-Präsidenten innert der gesetzlichen Frist hinterlegt wurde, können die Stimmbürger jede in den Gemeinderat gewählte Person wählen. Jeder Stimmbürger verfügt über eine Stimme. Gewählt ist die Person, die am meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr). Bei Fehlen einer hinterlegten Liste müssen die Stimmbürger für die Wahl den von der Gemeinde im Wahlmaterial abgegebenen leeren amtlichen Wahlzettel verwenden, dies unter Ungültigkeitsfolge.
Hinterlegung einer einzigen Liste
Wurde eine einzige Liste für die Wahl des Vize-Präsidenten hinterlegt, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnen-gang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt.
Fristen Hinterlegung Listen
Für den ersten Wahlgang sind die Listen bis spätestens zum 15. Oktober 2024 um 12.00 Uhr zu hinter-legen. Für eine allfällige Stichwahl (zweiter Wahlgang) sind die Listen bis spätestens zum 12. November 2024 um 18.00 Uhr zu hinterlegen..
II. AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS
1. Stimmabgabe an der Urne
Das Stimmbüro der Einwohnergemeinde Saas-Grund ist wie folgt geöffnet:
Urnengang vom 13. Oktober 2024 (Wahlen Gemeinderat)
am Sonntag, 13. Oktober 2024, von 09.45 - 11.00 Uhr
Urnengang vom 10. November 2024 (Wahlen Präsident & Vize-Präsident)
am Sonntag, 10. November 2024, von 09.45 - 11.00 Uhr
Urnengang vom 24. November 2024 (2. Wahlgang: Präsident & Vize-Präsident)
am Sonntag, 24. November 2024, von 09.45 - 11.00 Uhr
2. Briefliche Stimmabgabe (Zustellung per Post)
Der Wähler, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren - unter Ungültigkeitsfolge - und ihn einem Postbüro übergeben (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen (Art. 14 Abs. 2 VbStA).
Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsumschlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern (Art. 14 Abs. 3 VbStA).
3. Stimmabgabe durch Hinterlegung auf der Gemeinde
Die Stimmbürger, die ihr Stimmrecht durch direkte Hinterlegung des Übermittlungsumschlags auf der Gemeindekanzlei ausüben wollen, können dies gemäss folgenden Öffnungszeiten tun:
Urnengänge vom 13. Oktober 2024, 10. November 2024 & 24. November 2024
ab Erhalt des Stimmmaterials während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei:
Montag - Donnerstag von 08.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Freitage vor Urnengang 08.00 - 11.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr (11. Oktober 2024, 08. & 22. November 2024)
III. VERSCHIEDENES
3. Gesetzgebung & politische Rechte
Für sämtliche Fragen bezüglich der Gemeindewahlen (Modalitäten und Datum der Listenhinterlegung, Wählbarkeit usw.) verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR), die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12. März 2008 (VbStA) sowie auf den Staatsratsbeschluss vom 27. März 2024 betreffend die Wahl der Gemeindebehörden für die Legislaturperiode 2025-2028 (Amtsblatt vom 29. März 2024). Gemeindeverwaltung Saas-Grund