Teilrevision Zonennutzungsplan
von Sandro Kalbermatten
Gestützt auf Art. 34ff des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung liegen auf der Gemeindekanzlei die Teilrevision des Zonennutzungsplans im Zusammenhang mit dem Projekt Eishalle EHC Saastal während 30 Tagen öffentlich auf.
Interessierte Personen können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die von den Planungsmassnahmen betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom Freitag, 08. April 2022 an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.