Ur- & Burgerversammlung vom 08.06.2022

von Sandro Kalbermatten

Die zahlreichen Anwesenden haben die Jahresrechnungen der Einwohner- & Burgergemeinde 2021 genehmigt. Des weiteren wurde die Teilrevision Zonen- & Nutzungsplanung; Neubau Eishalle sowie der Verpflichtungskredit bezüglich Trinkwasserleitung Kreuzboden - Trift - Saas-Grund gutgeheissen. Im Zusammenhang mit der Konsultativabstimmung der Bergbahnen Hohsaas AG haben 76% der abstimmenden Bürgerinnen und Bürgern bei der Grundsatzfrage einen Verkauf der Bergbahnen abgelehnt. Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein Verkauf der Bergbahnen somit nicht zur Debatte. Zu gegebener Zeit und je nach Angeboten kann ein allfälliger Verkauf jederzeit wieder thematisiert werden. Die Zusammenarbeit und regionale Produkte sollen weiterausgebaut und eine Jahres- / Saisonkarte fürs ganze Tal geschaffen werden. Die Burgerinnen und Burger stimmten zudem dem neuen Alpreglement zu.

Traktanden Urversammlung vom 08.06.2022

  1. Begrüssung / Wahl der Stimmenzähler
  2. Protokoll der Urversammlung vom 16.12.2021
  3. Trinkwasserleitung Kreuzboden - Trift - Saas-Grund (Verpflichtungskredit)
  4. Jahresrechnung 2021 (Präsentation; Bericht Revisionsstelle; Genehmigung)
  5. Teilrevision Zonen- & Nutzungsplanung; Neubau Eishalle
  6. Bergbahnen Hohsaas AG; Konsultativabstimmungen
    1. Grundsatzfrage Verkauf Bergbahnen
    2. Varianten Verkauf
    3. Verkauf Aktienmehrheit an Saastal Bergbahnen AG
    4. Verkauf Aktienmehrheit an Dritte
  7. Anträge und Verschiedenes

Traktanden Burgerversammlung vom 08.06.2022

  1. Protokoll der Burgerversammlung vom 16.12.2021
  2. Jahresrechnung 2021 (Präsentation; Bericht Revisionsstelle; Genehmigung)
  3. Alpreglement
  4. Anträge und Verschiedenes

Auflage der Rechnung

Gem. Art. 15 des Gemeindegesetzes vom 05. Februar 2004 ist die Rechnung und der Voranschlag vor der Urversammlung öffentlich aufzulegen.

Die Auflagefrist beginnt 20 Tage vor der Urversammlung, und sie endet mit dem Tage deren Durchführung. Während der Auflagedauer der Rechnung hat jeder Steuerpflichtige das Recht auf Einsichtnahme in die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Die Jahresrechnung der Einwohner- und Burgergemeinde, sowie die Protokolle der letzten Versammlungen und die Dokumente zu den Geschäften, über welche Beschluss zu fassen ist, lagen während der gesetzlichen Frist öffentlich zur Einsicht auf.

Jahresrechnung 2021

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Alpreglement Burgergemeinde

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Präsentation Ur- & Burgerversammlung vom 08.06.2022

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