AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist das Verbindungsorgan zwischen der Bevölkerung und der Ausgleichskasse des Kantons Wallis. Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Saas-Grund befindet sich in der Gemeindekanzlei und ist während den üblichen Schalteröffnungszeiten zugänglich.

Die AHV-Zweigstelle ist für die Auskunftserteilung über Leistungen und deren Geltendmachung nachstehender Bereiche zuständig: 

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Flexibles Rentenalter Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Hilflosenentschädigung (HE)
  • Hilfsmittel der AHV und IV Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Kinder- und Ausbildungszulagen (FAK)
  • Betreuungs- und Erziehungsgutschriften Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die AHV-Zweigstelle ist für die Auskunftserteilung über Beiträge und deren Abrechnungspflicht nachstehender Personen zuständig:

  • Anmeldung Nichterwerbstätige
  • Anmeldung Selbständigerwerbende und juristische Personen
  • Anmeldung Personengesellschaften
  • Anmeldung Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
  • Weiterführung der AHV-Beiträge im Ausland

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