AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist das Verbindungsorgan zwischen der Bevölkerung und der Ausgleichskasse des Kantons Wallis. Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Saas-Grund befindet sich in der Gemeindekanzlei und ist während den üblichen Schalteröffnungszeiten zugänglich.
Die AHV-Zweigstelle ist für die Auskunftserteilung über Leistungen und deren Geltendmachung nachstehender Bereiche zuständig:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Flexibles Rentenalter Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Hilfsmittel der AHV und IV Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Kinder- und Ausbildungszulagen (FAK)
- Betreuungs- und Erziehungsgutschriften Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die AHV-Zweigstelle ist für die Auskunftserteilung über Beiträge und deren Abrechnungspflicht nachstehender Personen zuständig:
- Anmeldung Nichterwerbstätige
- Anmeldung Selbständigerwerbende und juristische Personen
- Anmeldung Personengesellschaften
- Anmeldung Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
- Weiterführung der AHV-Beiträge im Ausland
Kontakt
Kalbermatten Sandro
Gemeindeschreiber
+41 27 957 15 42
sandro.kalbermatten@3910.ch