Steuern
Das Steueramt ist zuständig für:
- Führung des Steuerregisters
- Fakturierung und Bezug der Gemeindesteuern
- Die Grundstücksteuern
- Auskünfte in Steuerfragen
- Mithilfe beim Ausfüllen der Steuererklärungen
Abgabefrist der jährlichen Steuererklärung ist jeweils am 31. März.
Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung (Fristverlängerungsgesuch bzw. Weisungen siehe Beiblatt im Originalsteuererklärungsformular).
Provisorischer Steuerbezug - Akontos Gemeindesteuern:
- Rate, Fälligkeit: 10. Februar (zahlbar innert 30 Tagen)
- Rate, Fälligkeit: 10. April (zahlbar innert 30 Tagen)
- Rate, Fälligkeit: 10. Juni (zahlbar innert 30 Tagen)
- Rate, Fälligkeit: 10. August (zahlbar innert 30 Tagen)
- Rate, Fälligkeit: 10. Oktober (zahlbar innert 30 Tagen)
Einsprachen:
Das kantonale Steuergesetz schreibt vor, dass die für die Kantonssteuern getroffenen Verfügungen über Steuerpflicht, Veranlagung, Nachsteuern, Verfahren oder Bussen auch für die Gemeindesteuern gelten. Der Steuerpflichtige, der die Veranlagung nicht annehmen will, hat eine schriftliche Einsprache an die Veranlagungsbehörde, bzw. Einsprachebehörde zu richten. Ab 1. Mai 2009 gilt laut Art. 218 StG: Die Einsprachebehörde für unselbständige Steuerpflichtige ist die kantonale Steuerverwaltung und für selbständige Steuerpflichtige die kantonale Steuerkommission für die natürlichen Personen. Die Einsprache muss innert 30 Tagen bei einer Schweizerischen Poststelle aufgegeben werden. Gegen eine provisorische Veranlagung kann keine Einsprache erhoben werden, da die Einsprachefrist von 30 Tagen erst mit der Eröffnung der definitiven Einschätzung zu laufen beginnt. Bei juristischen Personen ist weiterhin die kantonale Steuerkommission für die juristischen Personen zuständig.
Bitte sende Sie eine Einsprachekopie an nachstehende Adresse:
Einwohnergemeinde Saas-Grund
Abteilung Steuern
Saastalstrasse 390
3910 Saas-Grund
Kontakt
Kalbermatten Sandro
Gemeindeschreiber
+41 27 957 15 42
sandro.kalbermatten@3910.ch
Raster Eigenmietwerte ab Steuerjahr 2013
Genehmigt durch Gemeindesteuerkommission am 25.05.2013
Steuerbeschlüsse 2024
Gemeinderatsbeschluss: 21.11.2023 / Urversammlungsbeschluss: 14.12.2023
Steuerbeschlüsse 2023
Gemeinderatsbeschluss: 21.11.2022 / Urversammlungsbeschluss: 14.12.2022
Steuerbeschlüsse 2022
Gemeinderatsbeschluss: 15.11.2021 / Urversammlungsbeschluss: 16.12.2021
Steuerbeschlüsse 2021
Gemeinderatsbeschluss: 25.01.2021 / Urversammlungsbeschluss: 18.02.2021
Steuerbeschlüsse 2020
Gemeinderatsbeschluss: 25.11.2019 / Urversammlungsbeschluss: 19.12.2019
Steuerbeschlüsse 2019
Gemeinderatsbeschluss: 19.11.2018 / Urversammlungsbeschluss: 19.12.2018
Steuerbeschlüsse 2018
Gemeinderatsbeschluss: 13.11.2017 / Urversammlungsbeschluss: 11.12.2017
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Gemeinderatsbeschluss: 07.11.2016 / Urversammlungsbeschluss: 12.12.2016
Steuerbeschlüsse 2016
Gemeinderatsbeschluss: 09.11.2015 / Urversammlungsbeschluss: 15.12.2015
Steuerbeschlüsse 2015
Gemeinderatsbeschluss: 10.11.2014 / Urversammlungsbeschluss: 17.12.2014
Steuerbeschlüsse 2014
Gemeinderatsbeschluss: 25.11.2013 / Urversammlungsbeschluss: 03.12.2013
Steuerbeschlüsse 2013
Gemeinderatsbeschluss: 08.10.2012 / Urversammlungsbeschluss: 27.02.2013