Bauamt
Ausgeschriebene Baugesuche
Auf der Gemeindekanzlei liegen nachgenannte Baugesuche zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Allfällige Einsprachen gegen diese Gesuche sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. Mitteilungsblatt der Gemeinde schriftlich an den Gemeinderat zu stellen.
Aktuelle Baugesuche
Link zu den aktuellen Baugesuchen
Die Baugesuche werden wöchentlich, jeweils am Freitag im Mitteilungsblatt der Gemeinde, auf der Homepage und allenfalls im Amtsblatt publiziert.
Baukommission
Die Baukommission setzt sich wie folgt zusammen:
Kontakt
Schnydrig Sandra
Sachbearbeiterin Kanzlei / Fremdenkontrolle
+41 27 957 46 22
sandra.schnydrig@3910.ch
Einreichung Baugesuch
Das Baugesuchsformular können Sie direkt von unserer Homepage herunterladen und ausfüllen oder auf der Gemeindekanzlei beziehen. Anschliessend geben Sie dieses ausgefüllt inkl. Unterlagen gemäss entsprechender Checkliste auf der Gemeindekanzlei ab. Baugesuche, welche nicht vollständig sind, werden nicht im Mitteilungs- & Amtsblatt veröffentlicht und auch nicht an die Baukommission weitergeleitet.
Werden die Baugesuche bis am Mittwoch, 09.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei abgegeben, erscheinen die Gesuche, sofern das Dossier komplett und korrekt ausgefüllt ist, noch in derselben Woche im Mitteilungsblatt (Freitag) und im Amtsblatt (Freitag). Es können nur vollständige Gesuche angenommen werden:
- 3-fache Ausführung (kleine Baugesuche)
- 5-fache Ausführung (grössere Gesuche)
- 2-fache Ausführung (Sonnenkollektoren)
Baugesuchsformular
Zuständigkeit Gemeinde
Baugesuchsformular
Zuständigkeit Kanton
Anhang a1 zu Baugesuchsformular
Mehrere Gesuchsteller
Anhang a2 zu Baugesuchsformular
Mehrere Grundstückeigentümer
Meldung Bau Solaranlage
Schrägdach, Flachdachdach, Fassade in Bauzone
Brandschutz Qualitätssicherung
In Anwendung der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» besteht für jedes eingereichte Bauprojekt (Baugesuch) eine Qualitätssicherungspflicht im Brandschutz.
Unabhängig davon, welcher Qualitätssicherungsstufe das Projekt zugeteilt ist (Neubau, Anbau oder Teilumbau) muss ein QS-Verantwortlicher Brandschutz bezeichnet werden. Der QS-Verantwortliche Brandschutz hat die Aufgabe, anhand der Brandschutzpläne die für das Projekt nötigen Brandschutzmassnahmen festzulegen und deren korrekte Umsetzung zu überprüfen. Nach Abschluss des Projekts stellt er eine Übereinstimmungserklärung aus, die er gemeinsam mit dem Bauherrn unterzeichnet.
Der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde Saas-Grund, Andenmatten Serge, +41 78 740 46 16, steht Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf den Brandschutz gerne zur Verfügung.
Formular Qualitätssicherung
Brandschutz
Formular Konformitätserklärung
Brandschutz
Checkliste
Kleines Baugesuch
Checkliste
Neubau innerhalb der Bauzone
Checkliste
Umbau / Anbau innerhalb der Bauzone
Bau- & Zonenreglement
Urversammlungsbeschluss: 18.06.2008 / Homologation: 30.03.2011
Gestaltungsregelement für die Triftalp
Burgerversammlungsbeschluss: 24.06.2009 / Homologation: 26.01.2011
Gebührenreglement Bauwesen
Urversammlungsbeschluss: 27.06.2012 / Homologation: 21.11.2012