Richteramt

Die Richter und deren Stellvertreter werden jeweils alle vier Jahre gewählt und werden vom Bezirksrichter, der deren Aufsichtsbehörde ist, vereidigt. Der Gemeinderichter wird durch einen Gerichtsschreiber verbeiständet, der über eine juristische Ausbildung verfügt und beratende Stimme hat. Die Schlichtung bildet die wesentlichste Tätigkeit des Gemeinderichters. Unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird ein Zivilverfahren mit der Durchführung einer Versöhnungssitzung vor dem Gemeinderichter eingeleitet. Falls keine Schlichtung erreicht werden kann, sind die Kompetenzen des Gemeinderichters beschränkt. Auf Antrag der klagenden Partei kann der Gemeinderichter vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu CHF 2'000.-- instruieren und entscheiden. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu CHF 5'000.-- kann der Gemeinderichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten, den die Parteien aber nicht akzeptieren müssen.

Daneben verfügt der Gemeinderichter im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit über mehrere Kompetenzen. Insbesondere obliegen ihm die Eröffnung der Testamente und der Erbverträge, Massnahmen zur Sicherung des Erbschaftsbestandes (Inventar und Siegelung der Erbschaftsgüter) sowie das Ausstellen des Erbenscheins.

Anfechtbare Urteile des Gemeinderichters sind ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

Kontakt

Richteramt
Saastalstrasse 76
3910 Saas-Grund

+41 78 775 15 06

Gemeinderichter

Venetz Albin

Von 1985 - 1988 amtete Albin als Vizerichter. Seit 1989 hat er das Amt des Gemeinderichters inne und bringt somit langjährige Erfahrung mit.

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Gemeindevizerichter

Gysel Christoph

Seit 2009 hilft Christoph bei der Erledigung der anfallenden Richterarbeiten mit und vertritt den Gemeinderichter bei dessen Abwesenheit.

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